In die Kirche können etwa 25 Personen gleichzeitig zum Gottesdienst
(Anzahl der Sitzplätze für Einzelpersonen – bei Familien ist mehr möglich).
Im Garten ist die Zahl theoretisch unbegrenzt, aber abhängig von den jeweiligen Vorgaben zur Pandemie-Bekämpfung.
Derzeit darf in Gottesdiensten kein Gemeindegesang erklingen, lediglich konzertante Orgelmusik ist erlaubt.
Hoffentlich entscheiden die Ministerpräsidenten am 5. Januar, wie es nach dem 10.1. weitergeht.